Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Behandlung erfolgt im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie und wird nach entsprechender Antragstellung von Ihrer Krankenkasse übernommen. 
Ob eine Psychotherapie im Sinne der Richtlinien indiziert ist, klären wir gemeinsam in einem ersten Gespräch.  

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können in der Regel entsprechend den Bedingungen Ihres privaten Krankenversicherungsvertrages übernommen werden.
Da sich die Erstattungsbedingungen je nach Versicherung und Tarif unterscheiden können, empfehle ich, sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Versicherung zu informieren. Die Abrechnung erfolgt nach der 
geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen, erfolgt die Abrechnung nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Coaching und Beratung

Beratung und Coaching sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden privat abgerechnet.
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Umfang und werden vor Beginn der Beratung bzw. des Coachings transparent mit Ihnen besprochen.


Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung haben, sprechen Sie mich gerne an.


Suchen